Gesetze und Vorschriften
Die Zugänglichkeit von Bauten, Aussenanlagen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind in Gesetzen und Verordnungen geregelt. Neben den nationalen bestehen auch kantonale Vorschriften.
Nationale Vorschriften
Die Verfassung, das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die dazugehörigen Verordnungen und Erläuterungen regeln übergeordnet die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Bauten. Sie gelten für die ganze Schweiz.
Links und Erläuterungen zu den Bundesgesetzen
- Artikel 8 Bundesverfassung Link öffnet in neuem Fenster.
- BehiG (Behindertengleichstellungsgesetz) Link öffnet in neuem Fenster.
- BehiV (Behindertengleichstellungsverordnung) Link öffnet in neuem Fenster.
- Erläuterungen zur BehiV Link öffnet in neuem Fenster.
- VböV (Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs) Link öffnet in neuem Fenster.
- VAböV (Verordnung über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs ) Link öffnet in neuem Fenster.
Kantonale Bauvorschriften
Das BehiG ist ein übergeordnetes Rahmengesetz, für die Umsetzung sind die Kantone zuständig. Bei Wohnbauten greift das BehiG erst bei Mehrfamilienhäuser mit 9 und mehr Wohnungen. Die Vorschriften der Kantone können hier weiter gehen. Beispielsweise verlangen einige schon ab 4 Wohnungen eine hindernisfreie Ausführung nach SIA 500. Die Gemeinden können mit ihren Bestimmungen noch strenger sein. Eine Übersicht über die Bauverordnungen der Kantone finden Sie hier Link öffnet in neuem Fenster..