Prozentsatz behindertengerechter Wohnungen in Mehrfamilienhaus
Wie viele Wohnungen müssen in einem Mehrfamilienhaus behindertengerecht ausgebildet werden?
Gemäss der Norm 500 Hindernisfreie Bauten, Kapitel «Bauten mit Wohnungen», müssen alle Wohnungen die Anforderungen gemäss Ziffern 9 und 10 erfüllen. Die Norm legt dabei die minimalen Abmessungen und die Ausbildung für eine hindernisfreie Ausführung fest, damit die Wohnungen besuchsgeeignet und bei Bedarf für Menschen mit Behinderungen angepasst werden können (siehe Merkblatt A201 Link öffnet in neuem Fenster.). Es ist nicht erforderlich, dass die Wohnungen von Anfang an behindertengerecht ausgeführt werden, im Gegensatz zu altersgerechten Wohnungen (siehe Merkblatt A203 Link öffnet in neuem Fenster.). Wie und welche Vorschriften zur Anwendung gelangen, ist in den kantonalen Gesetzgebungen geregelt. Auskünfte erteilen die Kantonalen Fachstellen.