Fussgängerverkehr

Die VSS-Norm SN 640 075 «Fussgängerverkehr – Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, wie Aussenanlagen für Menschen mit Behinderungen auszubilden sind. Diese Norm ist anzuwenden für alle Verkehrsanlagen, auf denen Fussgängerverkehr zugelassen ist und die gemäss den gesetzlichen Vorgaben hindernisfrei, beziehungsweise behindertengerecht gebaut werden müssen.

Bezug der Norm SN 640 075 Fussgängerverkehr – Hindernisfreier Verkehrsraum bei:
Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute
Sihlquai 255, 8005 Zürich
Tel. 044 269 40 20 
Mail: info@vss.ch 
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