Sonderbauten

Bauten mit erhöhten Anforderungen an die Hindernisfreiheit werden als Sonderbauten bezeichnet. Gerne beraten die Fachstellen zu diesem komplexen Thema.

Erhöhte Anforderungen an die Hindernisfreiheit

Als Sonderbauten gelten einerseits öffentlich zugängliche Bauten, die zur Pflege und Betreuung von Personen dienen (z.B. Spitäler, Rehabilitationsstätten und Pflegeheime). Andererseits zählen auch spezifische Wohnnutzungen wie Wohnheime, Alterswohnungen und dergleichen dazu.

Keine einheitlichen Vorschriften

Das Behindertengleichstellungsgesetz und die Norm SIA 500 gibt dazu nicht abschliessend Auskunft. Für solche Bauten gelten in erster Linie die spezifischen, dem jeweiligen Zweck des Objektes entsprechenden Anforderungen, vorbehalten weitere Vorschriften vom Gesetzgeber.

Unterstützung durch Fachstellen

Planer/-innen müssen die Anforderungen mit den Betreibern und den zuständigen Ämtern genau abklären. Dabei ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden. Die Fachstellen Hindernisfreies Bauen beraten Baufachleute und Bauherrschaften zu Fragen der Benutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen.