Ergänzungsleistungen
Die Hälfte aller Menschen mit einer IV-Rente ist auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Die EL sind eine bedarfsabhängige Leistung und die zentrale Sozialversicherung zur Verhinderung von Armut von Menschen mit Behinderungen. Darum setzt sich Procap auf politischer Ebene für faire Ergänzungsleistungen ein, die sich an der heutigen Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen orientieren.
Ergänzungsleistungen bilden einen Rentenanspruch
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV wurden 1966 eingeführt, nachdem sich gezeigt hatte, dass die staatliche Altersversorgung (AHV/IV/EO) den verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung nicht erfüllen konnte. Zunächst nur als Übergangslösung gedacht, sind die EL heute in Artikel 112a der Bundesverfassung verankert und stellen einen festen Bestandteil des Sozialversicherungssystems in der Schweiz dar. Die EL greifen, wenn Rente und andere Einkünfte für die Deckung des Lebensunterhalts nicht reichen. Sie bilden einen Rechtsanspruch und dürfen nicht mit den Leistungen der öffentlichen und privaten Fürsorge vermischt werden. Zusammen mit AHV und IV sind sie fester Bestandteil der grundlegenden sozialen Vorsorge.
Viele Menschen mit Behinderungen sind neben der IV-Rente auf EL angewiesen. Die Hälfte aller IV-Rentnerinnen und -Rentner bezieht Ergänzungsleistungen (Quelle: BSV, EL-Statistik). Mit den EL werden immer häufiger die zu geringen IV-Renten aufgestockt – ein Alarmsignal für unser Rentensystem.
Die EL werden angepasst
Nach einer dreijährigen Debatte trat 2021 die letzte Reform der Ergänzungsleistungen in Kraft. Procap Schweiz zog damals ein verhalten positives Fazit: Die befürchteten radikalen Einschnitte konnten abgewendet und das Armutsrisiko Wohnen endlich entschärft werden. Procap Schweiz konnte gemeinsam mit Inclusion Handicap und der «Allianz der Ergänzungsleistungen» sicherstellen, dass die Massnahmen die finanzielle Situation zahlreicher IV-Rentner*innen nicht weiter gefährdeten und die Einschnitte akzeptierbar blieben. Dennoch konnten einige einschneidende Kürzungen nicht verhindert werden und es gibt weiterhin grosse Herausforderungen sowie deutlich mehr bürokratischen Aufwand als vor der Reform. Einen Überblick über die Reform von 2021 bietet die Procap Broschüre «Die Ergänzungsleistungen (EL)» Link öffnet in neuem Fenster..
Die nächste Reform der EL steht schon bevor. Mit dem Fokus auf die Förderung des betreuten Wohnens behandelt das Parlament demnächst die Botschaft des Bundesrates. In diesem Rahmen setzt sich Procap dafür ein, dass das betreute Wohnen bereits im IV-Alter gefördert wird und dass problematische Konsequenzen aus der letzten Reform, die EL-Beziehende in Wohngemeinschaften treffen, korrigiert werden.
Weiterführende Links
- Stellungnahme Procap Schweiz zur Änderung des ELG von 2023 Link öffnet in neuem Fenster.
- Broschüre zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) Link öffnet in neuem Fenster.
- BSV-Übersicht zu den Ergänzungsleistungen Link öffnet in neuem Fenster.
- Inclusion-Handicap: Reform der Ergänzungsleistungen Link öffnet in neuem Fenster.
- Pressespiegel zu den Ergänzungsleistungen