EL-Reform 2021
Das Fazit zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) fällt verhalten positiv aus, obwohl einige Massnahmen nur schwer zu akzeptieren sind: einerseits wurden notwendige und lange erwartete Verbesserungen verabschiedet, andererseits auch einschneidende Kürzungen vorgenommen. Die Reform der Ergänzungsleistungen tritt auf 1. Januar 2021 in Kraft.
Die vom Nationalrat ursprünglich geforderten Kürzungen waren völlig unverhältnismässig und hätten dramatische Auswirkungen für das Leben von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz gehabt. Dank des engagierten Einsatzes von Procap Schweiz in Zusammenarbeit mit Inclusion Handicap beschränken sich die Kürzungen nunmehr vor allem auf Bereiche, die kein Risiko für die Wahrung des Lebensunterhalts des Einzelnen darstellen. Im Rahmen der Reform wurde auch die lang erwartete Erhöhung der Mietzinsmaxima berücksichtigt. Damit verbessert sich die oftmals prekäre Situation zahlreicher EL-Bezügerinnen und -Bezüger – aktuell sind fast die Hälfte der IV-Rentnerinnen und -Rentner auf EL angewiesen. Trotz verschiedener Kompromisse gilt die Reform der EL in ihrer aktuellen Form aber als akzeptabel.Insgesamt handelt es sich also trotz einiger mitunter harter Einschnitte um eine insgesamt positive Bilanz.
Positive Ergebnisse und verhinderte oder abgeschwächte Einschnitte
Die Reform konnte leider nicht verhindern, dass bestimmte Sparmassnahmen durchgeführt wurden. Aber auch wenn diese Einschnitte nur schwer zu akzeptieren sind, konnten zahlreiche – noch schwerwiegendere – Einbussen abgewendet oder abgeschwächt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Erhöhung der Mietzinsmaxima
- Pensionskasse
- Lebensbedarf von Kindern und Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
- Krankenkassenprämien
- Anrechnung des Erwerbseinkommens von Ehegatten
- Vermögensverbrauch = Vermögensverzicht
- Vermögensfreibetrag
- Rückerstattung im Todesfall
- Vermögensschwelle
- Mindestbeitragsdauer