Erhöhung der Mietzinsmaxima
Die Mietzinsmaxima wurden endlich an den Stand der aktuellen Mieten angepasst. Seit der letzten Anpassung 2001 sind die Mietkosten für zahlreiche EL-Bezügerinnen und -Bezüger massiv gestiegen und belasten die knappen Budgets der Betroffenen weiter. Die Anpassung fällt neu je nach Wohnregion unterschiedlich hoch aus.
Die Beträge werden pro Wohnung – und nicht pro Person – in Abhängigkeit der Grösse des Haushalts und der Region berechnet (siehe Tabelle). Die Leistungen für die Miete sind pro Wohnung gedeckelt und benachteiligen vor allem Personen, die in Wohngemeinschaften leben. Diese Berechnungsmethode konnte dank dem Einsatz von Procap Schweiz angepasst werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite «Mietzinsbeträge für gemeinschaftliche Wohnformen».
Maximale Monatsbeiträge
Grösse des Haushalts | Grossstadt* | Stadt* | Ländliches Gebiet* | Aktuelle Situation** |
1 Person | 1'370 | 1'325 | 1'210 | 1'100 |
2 Personen | 1'620 | 1'575 | 1'460 | 1'250 |
3 Personen | 1'800 | 1'725 | 1'610 | 1'250 |
4 Personen und mehr | 1'960 | 1'875 | 1'740 | 1'250 |
*Beitrag pro Wohnung // ** Beitrag pro Person
Erhöhung Rollstuhlzuschlag
Zusätzlich zur Anpassung der Mietzinsmaxima wurde der Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen von 3‘600 CHF auf insgesamt maximal 6 000 CHF pro Jahr erhöht.
Kantonaler Spielraum
Für eine bessere Anpassung an die Mietpreisentwicklung haben die Kantone neu die Möglichkeit, vom Bund eine Erhöhung, beziehungsweise eine Reduzierung von 10 % der Mietzinsmaxima in einer Gemeinde verlangen. Eine Erhöhung ist immer möglich, eine Senkung allerdings nur, sofern und solange ein Deckungsgrad von 90% erreicht ist.