Pensionskasse

Das Parlament hat darauf verzichtet, die EL von Personen, die einen Teil ihres Pensionskassenguthabens in Kapitalform bezogen haben, pauschal um 10 % zu kürzen. Neu ist ausserdem, dass Personen im Alter von über 58 Jahren, die ihre Arbeitsstelle verlieren oder ihre Arbeit nicht mehr ausüben können, die Möglichkeit haben, ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung unterstellt zu bleiben. Sie können somit bei Renteneintritt im Rahmen der 2. Säule eine Rente beziehen.