Familienergänzende Betreuung

Procap Schweiz setzt sich seit einiger Zeit intensiv mit familienergänzender Betreuung aus der Perspektive von Kindern mit Behinderungen und ihren Familien auseinander. Im Rahmen des Projekts «Gleichstellung in der familienergänzenden Betreuung für Kinder mit Behinderungen» wurde bereits 2021 eine nationale Studie zur familienergänzenden Betreuung für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter veröffentlicht und eine Konferenz zu inklusiver frühkindlicher Betreuung durchgeführt. Der Handlungsbedarf betreffend Inklusion im Vorschulalter ist nach wie vor gross. 

Schweizweit ist der Fortschritt im Aufbau von Strukturen der familienergänzenden Betreuung für Kinder ohne Behinderungen sehr beachtenswert. Für Kinder mit Beeinträchtigungen – insbesondere mit stärkeren Behinderungen – fehlen jedoch nach wie vor vielerorts entsprechende Angebote, mit weitreichenden negativen Folgen für die betroffenen Kinder und ihre Familien. Dies zeigt die nationale Studie zur familienergänzenden Betreuung für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter Link öffnet in neuem Fenster.. Die Ergebnisse stiessen bei Medien, Politik, Fachpersonen und Eltern auf grosses Interesse. Dank Vernetzungen mit Spezialist*innen aus den Bereichen Betreuung, Heilpädagogik und Politik verfügt Procap mittlerweile über eine breite Erfahrung im Bereich der inklusiven familienergänzenden Betreuung und wird bei kantonalen Verbesserungsbemühungen oft beratend zugezogen. In einigen Kantonen laufen diesbezüglich interessante Entwicklungen, die Procap weiterverfolgen wird (z.B. Bern, Zürich und Solothurn).

Zum Projekt

Chancen auf Verbesserungen dank parlamentarischer Initiative

Im August 2022 nahm Procap an der ersten Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» Link öffnet in neuem Fenster. teil. Procap sieht in der Vorlage die Möglichkeit, schweizweit für Familien und Kinder mit und ohne Behinderungen Verbesserungen zu erzielen. In ihrer Stellungnahme vom August 2022 Link öffnet in neuem Fenster. forderte Procap jedoch, sowohl den Beitrag des Bundes wie auch jenen für die Programmvereinbarungen zu erhöhen. Procap sah zudem Präzisierungsbedarf bei der Formulierung der gesetzlichen Bestimmungen. Zum einen, damit alle betroffenen Eltern die nötige Unterstützung erhalten und Kinder mit Behinderungen nicht vom System der familienergänzenden Betreuung ausgeschlossen werden. Zum anderen, damit für Kantone und Gemeinden keine Fehlanreize entstehen und sie weiterhin genügend Mittel in diesem Bereich investieren. Für Kinder mit Behinderungen und ihre Eltern bietet diese Vorlage eine grosse Chance, die Wahlfreiheit bezüglich Familienmodell sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stark zu verbessern. Mit den Bundesgeldern sollen die Betreuungskosten der Eltern gesenkt, Angebotslücken geschlossen sowie die Betreuungsqualität verbessert werden.

Nachdem das Geschäft die erste Hürde im Nationalrat erfreulicherweise gemeistert hatte, schlug die Kommission des Ständerates ein neues Modell vor. Neu soll eine Betreuungszulage im Familienzulagengesetz die Eltern entlasten. Die Zulage soll über Arbeitgeber- und allenfalls Arbeitnehmerbeiträge und nicht über Bundesgelder finanziert werden. Procap bevorzugt das Modell des Nationalrats deutlich und sieht grosse Mängel bei der Ausgestaltung des aktuellen Vorschlags, zeigt sich aber – im Sinne eines Kompromisses – offen für das Modell der WBK-S. Es braucht dafür aber zwingend noch Anpassungen am Modell, wie die Stellungnahme vom Juni 2024 Link öffnet in neuem Fenster. deutlich zeigt.


Foto © Stiftung visoparents






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