UNO-BRK
Procap macht sich dafür stark, dass die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) tatsächlich umsetzt. Gemeinsam mit anderen Behindertenorganisationen begleitet Procap die Umsetzung kritisch und macht Verbesserungsvorschläge. Die Konvention ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft.
Meilenstein in der Behindertenpolitik
Die UNO-BRK wurde 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedet. Sie ist das erste internationale Spezialübereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Gemeinsam mit anderen Behindertenorganisationen hatte sich Procap während mehreren Jahren für den Beitritt der Schweiz zur UNO-BRK eingesetzt. Sie hatte sich auch an der entsprechenden Vernehmlassung beteiligt.
Seit dem 15. Mai 2014 ist sie in der Schweiz in Kraft. Dies ist ein Meilenstein in der Behinderten-Gleichstellungspolitik. Mit dem Beitritt zur Konvention hat sich die Schweiz verpflichtet, Hindernisse zu beseitigen, die Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung erschweren. Die Konvention soll sie vor Diskriminierungen schützen und ihre Inklusion sowie Gleichstellung in der Gesellschaft fördern. Die UNO-BRK beinhaltet bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Sie umfasst etwa das Recht auf Barrierefreiheit, politische Teilhabe und Zugang zu Informationen.
Die Schweiz muss dem UNO-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen regelmässig Staatenberichte zur Umsetzung des Übereinkommens unterbreiten. Dies geschieht das erste Mal zwei Jahre nach dem Beitritt und danach alle vier Jahre. Der Ausschuss prüft die Berichte der Vertragsstaaten. Er übermittelt dem betreffenden Staat Vorschläge und Empfehlungen.
Seit dem Inkrafttreten der Konvention 2014 begleitet Procap gemeinsam mit anderen Behindertenorganisationen und unter Federführung der Dachorganisation Inclusion Handicap die Umsetzung der UNO-BRK durch die Schweiz kritisch. Der letzte Schattenbericht Link öffnet in neuem Fenster. wurde 2022 publiziert. Der Schattenbericht ist eine Analyse zum Stand der Umsetzung aus Sicht der Behindertenorganisationen. Der Bericht zuhanden des UNO-Ausschusses für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, zeigt Probleme in der Umsetzung, rechtliche Lücken und den Handlungsbedarf auf. Weitere Informationen zur UNO-BRK sind auf der Website von Inclusion Handicap Link öffnet in neuem Fenster. zu finden.
Weiterführende Links
- UNO-Behindertenrechtskonvention Link öffnet in neuem Fenster.
- Schattenbericht Link öffnet in neuem Fenster.
- Initialstaatenbericht der Schweiz an den UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (29.6.16) Link öffnet in neuem Fenster.
- Hintergrundinformationen des Bundes über die UNO-Behindertenrechtskonvention (wird laufend aktualisiert) Link öffnet in neuem Fenster.
- UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (englisch) Link öffnet in neuem Fenster.