Ich möchte mich von einer Spitexorganisation für die Pflege meines Kindes anstellen lassen. Was muss ich beachten?

Die Pflege von Angehörigen hat in den letzten Jahren einige Veränderungen – vor allem Verbesserungen – erfahren. Die Anstellung von Angehörigen bei der Spitex kann für pflegebedürftige Erwachsene und Kinder eine gute Option sein. Nun hat das Bundesgericht in einem wegweisenden Entscheid weitere Verbesserungen eingeführt.

Die Finanzierung der Pflege und Betreuung ist in der Schweiz in mehreren Gesetzen geregelt und dadurch eine Herausforderung. In der Pflege wird zwischen Behandlungs- und Grundpflege unterschieden. Die Behandlungspflege wird auf ärztliche Anordnung durch Pflegefachleute erbracht. Als Grundpflege gelten hingegen einfachere pflegerische Tätigkeiten, die der grundlegenden Versorgung dienen.

Wer nicht über eine pflegerische Ausbildung verfügt, kann nur für die Grundpflege entschädigt werden. Mit dem Lohn der Spitex-organisation sind Sie sozialversicherungsrechtlich abgesichert (AHV, IV, EO, ALV) und erhalten ab acht Wochenstunden Arbeitszeit auch eine Unfallversicherung. Die Lohnkosten werden über die Krankenkasse abgerechnet. Der Lohn ist als Einkommen zu versteuern.

Auswirkungen auf IV-Leistungen

Die Abrechnung der Pflegekosten der Grundpflege erfolgt über die Krankenkasse. Dies hat aber Auswirkungen auf die Leistungen der IV.

Eine Anstellung von Angehörigen durch Spitexorganisationen reduziert die folgenden Leistungen der IV:

  • Die von Angehörigen mit professioneller Pflegeausbildung erbrachten Behandlungspflegeleistungen werden in der Berechnung des Mehraufwands für den Intensivpflegezusatz (IPZ) abgezogen. Es muss mit einer Herabstufung gerechnet werden, allenfalls fällt dadurch der Zugang zum Assistenzbeitrag weg. Die Grundpflegeleistungen sollten beim IPZ nicht abgezogen werden.
  • Die vergütete Zeit für die Grundpflege wird vom Assistenzbeitrag abgezogen.

Im Oktober 2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Lohn, den die Krankenkasse bezahlt, nicht mehr um einen Anteil der Hilflosenentschädigung gekürzt werden darf.

Eine Anstellung bei einer Spitex- organisation für die Pflege einer angehörigen Person muss der IV selbstständig mitgeteilt werden (Meldepflicht). Bedenken Sie vor einer Anstellung auch, dass eine externe Pflege emotionale und zeitliche Entlastung bedeuten kann, die verloren geht.

Beratung notwendig

Ob die Vor- oder Nachteile einer Anstellung überwiegen, muss auch nach dem Bundesgerichtsurteil vom Oktober 2024 noch im Einzelfall abgeklärt und abgewogen werden. Wir raten Ihnen daher, vor einer Anstellung eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Risiken und Chancen abzuklären.

Lesen Sie auch die Merkblätter auf der Procap-Webseite, insbesondere zum Leben zu Hause:
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Jodok Strittmatter, Jurist