Gesetzesänderung 2024: Könnte meine IV-Rente erhöht werden?
Sie haben nach einem Gesundheitsschaden keine Erwerbstätigkeit mehr aufgenommen? Dann wurde Ihr IV-Grad wahrscheinlich anhand der statistischen Durchschnittslöhne berechnet. Wenn dies der Fall ist, ermöglicht eine Gesetzesänderung eine Erhöhung des IV-Grads und damit möglicherweise auch der IV-Rente.
Zur Feststellung des IV-Grads vergleicht die IV das Einkommen, das Sie ohne Behinderung erzielen würden, mit dem Einkommen, welches Sie bei der Ausübung einer Tätigkeit erzielen könnten, die Ihnen nach den Behandlungen und Eingliederungsmassnahmen auf einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt zumutbar ist. Falls Sie keine Tätigkeit aufgenommen haben, werden die statistischen Durchschnittslöhne zur Berechnung des IV-Grads angewendet.
Neuerungen 2024
Infolge einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, muss bei Berechnungen auf der Grundlage der statistischen Durchschnittslöhne nun ein arbeitsmarktbezogener Pauschalabzug von 10 Prozent berücksichtigt werden. Für Personen, die aufgrund ihrer Invalidität mit einer Arbeitsfähigkeit von weniger als 50 Prozent erwerbstätig sind (eingeführt im Januar 2022), bleibt der Abzug von 10 Prozent bestehen. Für diese Personen wird der Pauschalabzug also 20 Prozent betragen. Weitere Kürzungen (Abschläge) sind hingegen nicht möglich.
Konkrete Auswirkungen
Wenn bei der früheren Berechnung bereits ein Abzug vorgenommen wurde, kann sich die neue Regelung weniger stark auswirken oder sogar gar nichts ändern. Wenn hingegen kein Abzug vorgenommen wurde (Abschlag von 0 Prozent), kann die neue Regelung konkrete Auswirkungen haben, wie etwa die Gewährung einer Neuberechnung oder die Erhöhung der IV-Rente.
Bereits bewilligte IV-Renten
Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass bereits bewilligte Renten (mit einem IV-Grad von weniger als 70 Prozent) von den IV-Stellen innerhalb von drei Jahren revidiert werden müssen. Diese Revision wird sich nicht auf die Anwendung des neuen Abzugs beschränken, sondern eine umfassende Prüfung wie bei einer ordentlichen Revision beinhalten. Eine allfällige Anpassung der Rente erfolgt immer rückwirkend auf den 1. Januar 2024.
Bei abgelehnten IV-Renten
Wurde bei Ihnen aber im letzten Jahr oder früher ein Rentenanspruch abgelehnt, sollten Sie prüfen, ob die neue Berechnung einen IV-Grad ergibt, der für eine Rente reicht. Weil eine Neuberechnung nicht automatisch gemacht wird, müssen Sie selbst aktiv werden und bei der IV eine neue Anmeldung einreichen. In dieser ist eine Berechnung vorzulegen, aus welcher der neue IV-Grad unter Berücksichtigung des Abzugs hervorgeht. Grundsätzlich wird die Prüfung des Anspruchs eine vollständige Überprüfung der Situation beinhalten. Wenn aufgrund dieses neuen Antrags ein Rentenanspruch anerkannt wird, erfolgt die Bewilligung nach einer Frist von sechs Monaten ab Antragstellung – wie bei jeder Neuanmeldung.
Es ist zwar wichtig, den Antrag so schnell wie möglich einzureichen, aber ebenso wichtig ist es, vorher alle anderen Parameter zu prüfen. Melden Sie sich dafür bitte bei der für Sie zuständigen Beratungsstelle von Procap.
Marc Zürcher
Anwalt