Was steht meinem Kind zu?

Unser Sohn Lorenz ist vier Jahre alt und mit Trisomie 21 zur Welt gekommen. Er erhält Physiotherapie und heilpädagogische Früherziehung, die ihm hilft, im Alltag Fortschritte zu machen. Gleichzeitig zeigt sich, dass er doch viel zusätzliche Betreuung von uns braucht. Welche Unterstützung haben wir von der IV zugute?

Für Kinder mit einer Beeinträchtigung kennt die IV folgende Leistungen:
medizinische Massnahmen, Hilfsmittel, Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag, Assistenzbeitrag sowie berufliche Massnahmen. Ab dem 18. Geburtstag kann auch eine Rente zugesprochen werden.

Die IV hat bei Lorenz das Geburtsgebrechen anerkannt und übernimmt die Kosten für die medizinischen Behandlungen im Zusammenhang mit der Trisomie 21. Darunter fallen die Kosten für die Physiotherapie. Sind weitere medizinische Massnahmen notwendig (z. B. Kinderspitex, Hippo- und Ergotherapie, Behandlungsgeräte), werden diese ebenfalls von der IV finanziert. Sobald Lorenz 20 Jahre alt ist, zieht sich die IV zurück und die Krankenkasse tritt an ihre Stelle. Unabhängig von Lorenz' Alter finanziert die IV jedoch weiterhin Hilfsmittel, die er für den Alltag und die Schule benötigt.

Hilflosenentschädigung und Assistenzbeitrag

Bis jetzt hatte Lorenz wegen des sogenannten Wartejahres noch keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HE). Für die HE prüft die IV, ob in den Bereichen Ankleiden und Auskleiden, Aufstehen, Absitzen und Abliegen, Essen, Körperpflege, Verrichten der Notdurft sowie bei der Fortbewegung und der Pflege gesellschaftlicher Kontakte eine behinderungsbedingte Hilfe notwendig ist. Zudem berücksichtigt sie die behinderungsbedingte Pflege und Überwachung. Eine Hilflosigkeit wird dann anerkannt, wenn sie verglichen mit einem gleichaltrigen Kind ohne Beeinträchtigung besteht.

Unter www.procap.ch/he-rechner Link öffnet in neuem Fenster. finden Sie unseren HE-Rechner. Liegt in zwei der beschrieben Bereiche und während eines Jahres (Wartejahr) eine Dritthilfe vor, besteht Anspruch auf eine HE. Nur in Ausnahmefällen oder bei einem sehr hohen Pflege- und Betreuungsaufwand wird bereits im ersten Lebensjahr eine HE zugesprochen. Kinder mit Behinderungen, deren Betreuung mit einem sehr hohen zeitlichen Mehraufwand verbunden ist, erhalten zudem einen Intensivpflegezuschlag. Dieser wird zusammen mit der HE abgeklärt. Melden Sie Lorenz für eine HE an. Das Formular finden Sie unter www.ahv-iv.ch Link öffnet in neuem Fenster..

Der Assistenzbeitrag steht Kindern und Jugendlichen offen, wenn sie eine Regelschule besuchen, eine Ausbildung im regulären Arbeitsmarkt absolvieren oder einen Intensivpflegezuschlag von mehr als sechs Stunden täglich beziehen. Mit dem Assistenzbeitrag können Assistenzpersonen angestellt werden. Lorenz respektive Sie als seine Eltern werden damit zu Arbeitgeber*innen. Sollten Sie sich für diese Leistung interessieren, ist eine weiterführende Beratung sinnvoll.

Ausbildung und IV-Rente

Für die heilpädagogische Früherziehung und alle weiteren sonderpädagogischen Massnahmen ist der Kanton beziehungsweise die Schule zuständig. Sobald die Berufswahl im zweitletzten Schuljahr ein Thema wird, sollte die IV mit einbezogen werden. Die IV unterstützt mit Beratung und übernimmt gewisse (Mehr-)Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung.

Nach Abschluss der Ausbildung und ab dem 18. Geburtstag erhält Lorenz voraussichtlich eine IV-Rente und kann Ergänzungsleistungen beantragen. Damit wird er seinen Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können – egal ob er in einer Institution, in einer eigenen Wohnung oder bei Ihnen lebt.

Den Überblick über die Sozialversicherungen zu behalten, ist eine grosse Herausforderung, die Sie neben dem Alltag zu bewältigen haben. Nützliche Informationen finden Sie im Rechtsratgeber «Was steht meinem Kind zu?», der im Frühjahr 2022 vollständig überarbeitet wurde. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bietet Procap Schweiz zudem ein Dauermandat an. Wir begleiten Sie, bis Lorenz erwachsen ist. Melden Sie sich bei der zuständigen Beratungsstelle.

Hier finden Sie das Buch «Was steht meinem Kind zu?»:
www.procap.ch/kinderbuch Link öffnet in neuem Fenster.

Irja Zuber
Anwältin