Infos für Nicht - Mitglieder
Die Anzahl Fälle in der Rechtsberatung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Subventionen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) erlauben jedoch keine Stellenaufstockung. Damit wir unseren langjährigen Mitgliedern weiterhin einen unentgeltlichen Rechtsdienst anbieten können, hat der Zentralvorstand folgende Einschränkungen beschlossen:
Der Rechtsdienst und die regionalen Beratungsstellen können bei Arbeitsüberlastung einen vorübergehenden Aufnahmestopp beschliessen. Diese Massnahme soll jedoch nur im Notfall angewendet werden.
Ein Neumitglied* bezahlt je nach Region eine einmalige Eintrittsgebühr von maximal 350 Franken, wenn es in Rechtsfragen die Unterstützung einer regionalen Beratungsstelle in Anspruch nimmt. Mehrjährige Vereinsmitglieder erhalten diese Beratung kostenlos.
Ein Neumitglied bezahlt ausserdem eine einmalige Eintrittsgebühr von 400 Franken, wenn eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt den Fall übernimmt. Bisherige Mitglieder sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie erhalten die Rechtsberatung im Rahmen des Mitgliederbeitrages weiterhin kostenlos.
*Diese Regelung gilt für das erste Jahr der Mitgliedschaft.
Telefonische Anfragen, kurze schriftliche Auskünfte oder eine Besprechung in einer regionalen Rechtssprechstunde sind auch für Nicht-Mitglieder unentgeltlich.