6 Minimalanforderungen
Wie wissen Vermieter und Mieter, ob eine Wohnung rollstuhlgängig umgebaut werden kann? Um diese Frage zu beantworten, haben Baufachleute 6 Minimalanforderungen aufgestellt.
Zugang, Breite von Türen, Grössenverhältnisse
Erfüllt eine Wohnung die 6 Minimalanforderungen, kann sie mit wenig Aufwand an die Bedürfnisse einer Person im Rollstuhl angepasst werden. Erst wenn die Minimalanforderungen erfüllt sind, darf eine Wohnung deshalb als rollstuhlgängig ausgeschrieben werden. Die 6 Minimalanforderungen legen Bedingungen für folgende Bereiche fest:
- Zugänge
- Liftgrösse
- Niveauunterschiede
- Korridorbreite
- Türbreite
- Raumgrösse von WC, Bad, Küche
Die Minimalanforderungen gelten nur für bestehende Wohnungen. Für die Planung von Wohnbauten (Neu- und Umbauten) gelten die aktuellen Normen und Gesetze.