Inklusions-Initiative ist eingereicht!

Am 5. September 2024, versammelten sich bei teilweise strömendem Regen rund 1300 Personen auf dem Bundesplatz und später auf der Bundesterrasse in Bern. Vor der Tür der Bundeskanzlei in Bern war eine lange Rampe errichtet worden – so etwas hatte es bisher noch nie gegeben – damit auch Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung die 60 Kartons mit insgesamt 108'000 Unterschriften einreichen konnten. Gemeinsam haben wir an diesem Tag ein starkes Zeichen für eine inklusive Schweiz gesetzt. Denn Inklusion geht uns alle etwas an.

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Leichte Sprache

Rund 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in der Schweiz. Doch der Zugang zu Bildung, zum Arbeitsmarkt, zur Arztpraxis, dem ÖV oder zum Restaurant ist für viele Menschen erschwert oder gar unmöglich. Es gibt kaum einen Bereich in unserer Gesellschaft, in dem Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden.

Procap Magazin Spezialausgabe

Inklusions-Initiative

100 000 Unterschriften für mehr Gleichstellung und Chancengleichheit

Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe

Rundes Logo der Inklusionsinitiative mit einem weissen i und einem Ausrufezeichen auf rosarotem Hintergrund

Die Inklusions-Initiative fordert, dass Menschen mit Behinderungen vollumfänglich und selbstbestimmt an der Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur teilhaben und diese aktiv mitgestalten können.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen gehören auf die Prioritätenliste der Schweizer Politik. Die Inklusions-Initiative macht den Weg frei für einen Wandel: Alle Menschen sollen an der Gesellschaft teilhaben und mitbestimmen können – frei von Diskriminierung.

Jetzt Unterschriftenbogen herunterladen und unterschreiben: 

Bogen für 3 Unterschriften (vorfrankiert) Link öffnet in neuem Fenster.Bogen für 10 Unterschriften Link öffnet in neuem Fenster.


Forderungen der Inklusions-Initiative

  • Der Gesetzgeber erhält den Auftrag, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
  • Menschen mit Behinderungen erhalten Anspruch auf alle Anpassungs- und Unterstützungsmassnahmen, die für die Gleichstellung nötig und verhältnismässig sind.
  • Ausdrücklich aufgeführt sind die Ansprüche auf personelle und technische Assistenz sowie die freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes.

Für eine inklusive Gesellschaft

Rundes Logo der Inklusionsinitiative mit einem weissen i und einem Ausrufezeichen auf rosarotem Hintergrund

Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, mit einer Behinderung konfrontiert zu sein – und dadurch von Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen zu werden.

Die Inklusions-Initiative ist ein Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft, die Behinderungen als Teil des Menschseins anerkennt. Für den Erfolg der Initiative bauen wir ein breites, überparteiliches und politisch schlagkräftiges Netzwerk von Selbstvertreter:innen, engagierten Bürger:innen und Organisationen auf.

Inklusion ist ein Menschenrecht

Seit 23 Jahren gibt es in unserer Verfassung ein Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Die Schweiz verfügt zudem über ein Behindertengleichstellungsgesetz und hat die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Trotzdem sind Menschen mit Behinderungen bis heute nicht gleichgestellt. 

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Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 8 Abs. 4

4 Aufgehoben

Art. 8a2 Rechte von Menschen mit Behinderungen

1 Das Gesetz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auf personelle und technische Assistenz.

2 Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und den Ort, an dem sie wohnen, frei zu wählen; sie haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.

 

1 SR 101

2 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung.


Trägerorganisationen

Die Trägerorganisationen der Initiative sind: AGILE.CH, Amnesty International Schweiz, Inclusion Handicap, Stiftung für direkte Demokratie und Tatkraft. Weitere Informationen finden Sie auf: www.inklusions-initiative.ch Link öffnet in neuem Fenster.


Kein Drucker zu Hause? Kein Problem!

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Kontakt

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