13. IV-Rente: Ständerat stellt sich gegen Gleichbehandlung

13. IV-Rente: Ständerat stellt sich gegen Gleichbehandlung

Der Ständerat misst der Existenzsicherung von IV-Rentner*innen offensichtlich nicht den gleichen Stellenwert zu wie derjenigen von AHV-Rentner*innen. Er hat sich heute gegen eine 13. Rente für Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen zur IV entschieden.

Während Altersrentner*innen ab 2026 jeweils im Dezember eine 13. Rente erhalten, ist dies bei IV-Rentner*innen nicht vorgesehen. Dabei ist ihr Bedarf gross: Sie leben häufig in prekären finanziellen Verhältnissen – mehr als die Hälfte von ihnen bezieht heute Ergänzungsleistungen (EL), weil die Existenz mit der IV-Rente allein nicht gesichert werden kann. Mit der Motion 25.3014 Link öffnet in neuem Fenster. verlangte die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) für IV-Rentner*innen mit EL einen Zuschlag in der Höhe einer 13. IV-Rente. Mit 25 zu 19 Stimmen stellte sich der Ständerat heute jedoch trotz des ausgewiesenen Bedarfs gegen das Anliegen.

Procap bedauert diesen Entscheid sehr und wird sich weiterhin gemeinsam mit Inclusion Handicap für die Gleichbehandlung von IV-Rentner*innen einsetzen.

Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap Link öffnet in neuem Fenster.


Foto: Markus Schneeberger


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