Der Vorentwurf des Bundesrates sieht unter anderem die Einführung eines Betreuungsurlaubs für erwerbstätige Eltern von schwer kranken Kindern vor. Künftig sollen sie innerhalb von 18 Monaten bis zu 14 Wochen Urlaub nehmen können, finanziert über die Erwerbsersatzordnung (EO). Procap begrüsst diesen Vorschlag, müssen heute berufstätige Eltern, die ihr schwer krankes Kind pflegen, doch meist unbezahlten Urlaub nehmen.
Keine Verbesserung für nicht Erwerbstätige
Nicht verbessert wird mit dem Vorschlag des Bundesrates jedoch die Situation von Eltern, die aufgrund der Betreuung ihres kranken Kindes nicht (mehr) erwerbstätig sind und deshalb oft deutliche finanzielle Einbussen im Familienbudget auf sich nehmen. Besonders deutlich zeigt sich dies im Falle von Kindern, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung regelmässig ins Spital müssen.
Schwierige Situation bei Spitalaufenthalten
Wenn Kinder, die eine Hilflosenentschädigung oder einen Intensivpflegezuschlag erhalten, in Spitalpflege kommen, entfällt für sie diese Unterstützung ab dem ersten Spitaltag. Die sofortige Einstellung dieser Beiträge der Invalidenversicherung führt bei Familien mit Kindern mit schweren Behinderungen oftmals zu finanziellen Schwierigkeiten. Denn durch den Spitalaufenthalt fallen oft erhebliche zusätzliche Kosten an. „Das sind etwa Kosten für die notwendige auswärtige Verpflegung oder Übernachtungen bei einem Spitalaufenthalt, Reisekosten, die von der IV nicht im Umfang der tatsächlich notwendigen Betreuung im Spital übernommen werden oder zusätzliche Kosten, weil gleichzeitig das Kind im Spital und Geschwisterkinder zu Hause betreut werden müssen“, erklärt Alex Fischer, Leiter Politik bei Procap Schweiz. Der Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung sind für viele Familien oftmals die einzige Kompensation für anderweitig nicht gedeckte hohe Kosten, die für die Betreuung und Pflege ihres schwer behinderten Kindes anfallen.
„Gerade für diese Familien wäre eine finanzielle Unterstützung und Entlastung deshalb besonders wichtig. Procap fordert, dass Eltern, die nicht berufstätig sind, ebenfalls eine finanzielle Entlastung erhalten. Insbesondere dürfen die Hilflosenentschädigung oder der Intensivpflegezuschlag während eines Spitalaufenthalts nicht einfach entfallen“, so Alex Fischer.
„Bei kranken Kindern ist es besonders wichtig, dass die Eltern möglich viel im Spital anwesend sein können, das weiss man aus der Hospitalismus-Forschung. Wenn die Regelung angepasst würde, wäre für diese Familien, die in dieser schwierigen Zeit der Hospitalisierung wirklich andere Sorgen haben, wenigstens der finanzielle Druck etwas weniger gravierend“, so Alex Fischer.
Vernehmlassung
Procap wird die gesamte Vorlage im Detail analysieren und sich zusammen mit den Partnerorganisationen an der Vernehmlassung beteiligen.