Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital: Kommission ebnet Weg für Verbesserung

Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital: Kommission ebnet Weg für Verbesserung

Procap ist erfreut, dass nach dem deutlichen Resultat des Ständerats nun auch die zuständige Kommission des Nationalrats Handlungsbedarf bei der Betreuungsentschädigung für Familien von schwer kranken Kindern sieht. Aktuell kommen viele schwer kranke Kinder im Spital zu kurz. Demnächst kommt das Geschäft in den Nationalrat.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat an ihrer Sitzung vom 2./3. Februar eine entsprechende Motion von Damian Müller (FDP/LU) angenommen. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat eine Gesetzesänderung der Erwerbsersatzordnung (EO): Eltern schwer kranker Kinder sollen neu eine Betreuungsentschädigung beantragen können, wenn ihr Kind vier Tage oder länger im Spital ist und ein Elternteil deswegen die Erwerbstätigkeit unterbrechen muss und die Betreuung des Kindes notwendig ist.

Procap Schweiz ist seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Angehörigenbetreuung im Juli 2021 in Kontakt mit Kinderspitälern und Eltern. Bei der Umsetzung zeigte sich rasch: Viele Familien fallen durch die Maschen des Gesetzes. Die derzeit gültigen Kriterien für eine Betreuungsentschädigung sind realitätsfern, da schwer kranke Kinder mit guter Prognose (etwa nach schweren Operationen) oder mit vorgeburtlichen Erkrankungen sie kaum erfüllen können. Doch auch diese Kinder brauchen ihre Eltern im Spital. 

Dies zeigt sich besonders klar daran, dass bisher nur 5% der ursprünglich vorgesehenen Gelder auch tatsächlich für die Betreuungsentschädigung eingesetzt wurden. Die Hürden beim heutigen Vollzug führen dazu, dass sich Eltern auch weiterhin krankschreiben lassen müssen oder dass Kinder im Spital unbetreut bleiben. Hinzu kommt, dass Gesuche teilweise monatelang unbeantwortet bleiben – eine Situation, die sowohl für Eltern als auch ihre Arbeitgeber unhaltbar ist. Eine EO-Leistung sollte planbar sein wie bei Militärdienst oder bei Mutter-/Vaterschaft. Dies würde durch die Motion Müller ermöglicht. Durch das Festlegen der Anzahl Spitaltage würde ein objektivierbares Kriterium geschaffen, mit welchem zudem die heutige Ungleichbehandlung zwischen unterschiedlichen Ausgleichskassen beendet werden könnte. 

Procap Schweiz freut sich über die Annahme der Motion in der SGK-N und fordert nun den Nationalrat auf, dem Ständerat und seiner Kommission zu folgen und die Motion Müller anzunehmen. 

Für weitere Auskünfte: Anna Pestalozzi, Stv. Leiterin Sozialpolitik bei Procap Schweiz: 062 206 88 97


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