Nach der Geburt eines schwer kranken Kindes hat der Vater keinen Anspruch auf einen Betreuungsurlaub, weil der Mutterschaftsurlaub vorgeht. Dies legt das Bundesgericht in einem Leiturteil fest und verkennt dabei die Realität von Eltern eines schwer kranken Neugeborenen. In dieser Phase braucht es beide Elternteile!
SRF berichtet in einem Beitrag vom 10. Oktober 2024 Link öffnet in neuem Fenster. über ein Leiturteil des Bundesgerichts vom vergangenen August, das den Bezug der Betreuungsentschädigung während des Mutterschaftsurlaubs ausschliesst. Konkret heisst das, dass Väter nach der Geburt keinen Erwerbsersatz erhalten, der ihnen eine Betreuung des Kindes und eine Begleitung der Mutter in dieser schwierigen Situation ermöglichen würde. Dieser Entscheid ist völlig realitätsfern und nicht zeitgemäss, da beide Elternteile in dieser Zeit benötigt werden. Zudem geht es auch vielfach darum, die Pflege des kranken Kindes zu erlernen. In dieser intensiven Anfangsphase werden die Weichen gestellt, die entscheiden, ob später beide Elternteile in der Lage sind, das Kind zuhause zu betreuen und ob beide Elternteile einem Beruf nachgehen können. Der Entscheid ist also sowohl familienpolitisch als auch gleichstellungspolitisch hochproblematisch.
Procap forderte seit Inkraftsetzung des Betreuungsurlaubes 2021 und den ersten Erfahrungen mit der Umsetzung, dass sich diese Leistung näher an der Realität der betroffenen Familien orientiert. Eine Verbesserung ist möglich im Rahmen der Angleichung des Erwerbsersatzgesetzes, das demnächst im Parlament behandelt werden sollte. Im Rahmen der Vernehmlassung forderte Procap Link öffnet in neuem Fenster. unter anderem dass ein gleichzeitiger Bezug beider Elternteile möglich wird und zwar auch direkt nach der Geburt und auch wenn das Kind von Anfang an hospitalisiert ist. Dafür wird sich Procap im weiteren parlamentarischen Prozess einsetzen, damit das Ziel der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung eines schwer kranken Kindes auch tatsächlich erreicht werden kann.
Links:
SRF-Beitrag vom 10. Oktober 2024 Link öffnet in neuem Fenster.
Stellungnahme Procap zur Angleichung der EO-Leistungen Link öffnet in neuem Fenster.
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