Am 4. Dezember: Chance auf Inklusion in der familienergänzenden Betreuung

Am 4. Dezember: Chance auf Inklusion in der familienergänzenden Betreuung

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist volkswirtschaftlich und gesellschaftlich von zentraler Bedeutung: Den Eltern wird zusätzliche Erwerbstätigkeit ermöglicht. Für die Kinder verbessert sich ihr Bildungsniveau. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Beitrag für eine chancengleiche Entwicklung – solange sie für alle Kinder zugänglich ist. Die nationalen Bemühungen mit der parlamentarischen Initiative 21.403 Link öffnet in neuem Fenster. die befristete Anstossfinanzierung für die Kinderbetreuung endlich in ein Bundesgesetz zu überführen, begrüsst Procap sehr. Es ist von höchster Bedeutung, die Elternbeiträge zu reduzieren, die Entwicklungschancen der Kinder – mit und ohne Behinderungen – zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

In der Wintersession behandelt der Ständerat das Kita-Geschäft. Das ursprüngliche Modell des Nationalrates zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 wurde in der WBK-S stark verändert. Der neue Entwurf soll zudem als indirekter Gegenvorschlag des Parlaments für die Kita-Initiative Link öffnet in neuem Fenster. dienen.

Neu soll eine «Betreuungszulage» die Kosten der familienergänzenden Betreuung für die Eltern senken, finanziert durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Einige wichtige Fragen zur Ausgestaltung des neuen Modells sind noch offen.

Das Modell der WBK-S beinhaltet auch einen Beitrag an die behinderungsbedingten Mehrkosten in der Kita durch eine leicht erhöhte Betreuungszulage. Das wäre ein kleiner aber sehr wichtiger und schweizweiter Schritt in Richtung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu familienergänzender Betreuung für alle Kinder. Für die Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen sieht die Kommission einen anderthalbfachen bis zweifachen Betrag vor. Procap erachtet diesen jedoch als zu gering, die Betreuungszulage müsste entsprechend des erhöhten Betreuungsaufwands für Kinder mit Behinderungen bis zum dreifachen Faktor erhöht werden können.

Zudem erachtet es Procap für äusserst wichtig, dass die Programmvereinbarungen Teil der Vorlage bleiben und die Qualität als wichtiges Kriterium in der Vorlage verankert wird. Qualitätsverbesserungen haben substanzielle volkswirtschaftliche Effekte und darüber hinaus ist die Qualität der Betreuungsangebote wichtig, um dem Fachkräftemangel im Bereich zu begegnen, da ein Teil des Personals in der familienergänzenden Betreuung auch aus dem Grund mangelnder Qualität aus dem Beruf aussteigt. Inklusion ist zudem nur möglich, wenn Eltern eines Kindes mit Behinderungen auf die Qualität in der Kita vertrauen können.

Procap begleitet das Geschäft weiterhin und bringt die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und deren Eltern ein. Wir hoffen, dass die Mitglieder des Ständerats auf die Vorlage eintreten, die Eltern – auch von Kindern mit Behinderungen – bei der Betreuung nachhaltig entlasten und sich für mehr Inklusion in der familienergänzenden Betreuung aussprechen.


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