Kinder mit Behinderungen können zur Entlastung ihrer Eltern einzelne Nächte in externen Betreuungsangeboten verbringen. Diese Möglichkeit der Entlastung ist für viele Eltern unverzichtbar und von grosser Bedeutung für ihre Gesundheit. Leider werden die Kosten nicht immer von der öffentlichen Hand übernommen, sodass die Eltern – teilweise unterstützt durch Spendengelder – oft selbst dafür aufkommen müssen. Nutzen Eltern ein durch Spenden oder privat finanziertes Angebot, wird aufgrund der heute gültigen Regelung allerdings die Hilflosenentschädigung (HE) auf ein Viertel gekürzt.
Aus der Sicht von Procap Schweiz handelt es sich hierbei um eine völlig unverständliche Kürzung, da die Kosten für das Betreuungsangebot privat bezahlt werden, gleichzeitig aber die Fixkosten zu Hause bestehen bleiben. Hürden für die Nutzung von Entlastungsangeboten für Eltern von Kindern mit Behinderungen wie die Kürzung der HE sollten abgebaut werden. Der Abbau solcher Hürden schafft mehr Wahlfreiheit für Familien und kann deutlich teurere Langzeitheimaufenthalte verhindern. Dieses Anliegen nahm die Motion 22.3888 der SGK-N vom August 2022 auf.
Nach einem sehr deutlichen Ja im Nationalrat ist der Ständerat nun seiner vorberatenden Kommission SGK-S gefolgt und hat die Motion in der laufenden Sommersession einstimmig angenommen. Nun ist der Ball beim Bundesrat, der die Motion innert Zweijahresfrist umsetzen muss. Procap Schweiz wird das Geschäft weiterverfolgen und sich für den Abbau von Hürden bei der Nutzung von Entlastungsangeboten einsetzen.
Für weitere Auskünfte: Anna Pestalozzi, Stv. Leiterin Sozialpolitik bei Procap Schweiz: 062 206 88 97 oder anna.pestalozzi@procap.ch