Die Procap Denkfabrik wirkt!

Die Procap Denkfabrik wirkt!

Das Parlament überwies am Dienstag, 5. März 2024 eine Motion Link öffnet in neuem Fenster. von Nationalrat Christian Lohr (Die Mitte/TG) an den Bundesrat, die eine Vereinfachung bei der Eingliederung verlangt (21.4089 Link öffnet in neuem Fenster.). Zukünftig werden auch Arbeitgeber*innen ein Gesuch bei der IV stellen können für eine Anpassung oder ein Hilfsmittel am Arbeitsplatz. Dieses Anliegen haben die Teilnehmer*innen der Procap Denkfabrik Link öffnet in neuem Fenster. in ihrem Positionspapier Link öffnet in neuem Fenster. 2021 festgehalten und nach verschiedenen Etappensiegen im Parlament muss der Bundesrat nun die gesetzlichen Grundlagen anpassen.

Wenn eine Anpassung am Arbeitsplatz nötig ist, damit eine Person mit Behinderung die Stelle antreten oder fortführen kann, dann muss sie ein Gesuch bei der IV stellen. Das geht in vielen Fällen gut, doch teilweise ist dieser einzige Weg über die betroffene Person mühsam und umständlich. Wenn jemand vor Stellenantritt noch anderweitig beschäftigt ist oder wenn die nötigen Informationen zu Räumen und Treppen bei Arbeitgebenden sind, wäre ein Gesuch von dieser Seite sinnvoller und effizienter. Dieser zusätzliche Weg ist aber im Gesetz nicht vorgesehen, darum braucht es dort Anpassungen. Die Motion sieht bei einem Gesuch durch die Arbeitgebenden eine Information an die versicherte Person vor.

Dieser Handlungsbedarf wurde im Projekt «Denkfabrik» von Procap Schweiz erkannt und angepackt. Der Austausch von Teilnehmer*innen mit einem Arbeitgeber hat hier eine Hürde beim Arbeitsbeginn aufgezeigt und es herrschte Einigkeit: auch kleine Hürden gilt es abzuschaffen, damit die Eingliederung erleichtert wird. Wir danken der Denkfabrik und sind gespannt auf den Umsetzungsvorschlag des Bundesrates.


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