Ein Sieg und eine Niederlage für die Grundrechte

Procap ist erfreut, dass die Selbstbestimmungsinitiative deutlich abgelehnt wurde. Enttäuscht ist sie hingegen über das «Ja» zur willkürlichen Überwachung von Versicherten.

Procap nimmt das Abstimmungswochenende mit einem zufriedenem und einem wachsamen Auge zur Kenntnis. Die Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderungen ist erfreut, dass die Selbstbestimmungsinitiative deutlich abgelehnt wurde. Enttäuscht ist sie hingegen über das «Ja» zur willkürlichen Überwachung von Versicherten. Procap wird die Beschwichtigungen der Befürworterinnen und Befürworter beim Wort nehmen und kritisch verfolgen, dass das Gesetz so verhältnismässig wie möglich umgesetzt wird.

Die deutliche Ablehnung der Selbstbestimmungsinitiative ist erfreulich. Denn die Vorlage hätte Rechtsunsicherheit geschaffen: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde durch die Initiative in Frage gestellt, das Schweizer Bundesgericht wäre nicht mehr an die Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes gebunden gewesen

Die EMRK ist ein wichtiges Instrument für den Schutz der Grundrechte und für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Sie verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und schützt ihr Recht auf Privat- und Familienleben. Procap hatte sich im Rahmen der Allianz der Zivilgesellschaft «Schutzfaktor M» gegen die Initiative eingesetzt.

Der Versicherungswillkür wird Tür und Tor geöffnet

Enttäuscht ist Procap über den Ausgang der Abstimmung zur «Gesetzlichen Grundlage zur Überwachung Versicherter». Die angenommene Gesetzesbestimmung verletzt elementare Grundrechte. Leidtragende sind einmal mehr IV-Beziehende, die sich im Abstimmungskampf einer beispiellosen Kampagne ausgesetzt sahen, unter Generalverdacht gestellt und stigmatisiert wurden. Unter dem Deckmantel des Versicherungsmissbrauchs wird nun der Missbrauch durch die Versicherungen gefördert.

Procap spricht sich dezidiert gegen Versicherungsbetrug aus und wehrt sich in Einzelfällen auch nicht gegen Observationen. Aber die Tatsache, dass kein Gericht, sondern die Versicherungen selber Observationen anordnen und damit über einschneidende Persönlichkeitsverletzungen entscheiden können, ist der Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderungen ein Dorn im Auge. Procap wird daher die Beschwichtigungen der Befürworterinnen und Befürworter beim Wort nehmen und sich dafür einsetzen, dass die Umsetzung des Gesetztes so verhältnismässig wie möglich erfolgt.


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