Der Nationalrat hatte bis heute darauf beharrt, diejenigen zu bestrafen, die ihr Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise bezogen haben, indem man ihre EL ausnahmslos um 10% pro Jahr kürzt – ohne dabei die Bedingungen und die Verwendung dieses Bezugs zu berücksichtigen. Diese Sanktion hätte auch diejenigen bestraft, die den bezogenen Betrag umsichtig nutzen und generell verpflichtet sind, ihn zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts zu verwenden. Dies obwohl beide Kammern zuvor bereits eine Verordnung verabschiedet hatten, bei der das ohne triftigen Grund genutzte Kapital fiktiv berücksichtigt wird, als ob es noch verfügbar wäre: Eine Person, die tatsächlich erhebliches Kapital «verschwendet» hat, erhält ohnehin keine EL mehr. Darum ist Procap Schweiz sehr erleichtert über den heutigen Entscheid des Nationalrats.
Leider hält der Nationalrat weiterhin an einer gefährlichen Senkung der Vermögensfreibeträge fest. Besonders Heimbewohnerinnen und Heimbewohner würden sich dadurch in einer schmerzhaften Situation wiederfinden: Die meisten Kantone gewähren zur Finanzierung der persönlichen Ausgaben nämlich nur sehr bescheidene Beträge.
Procap Schweiz bedauert den Entscheid über die Senkung der Vermögensfreibeträge sehr und fordert die Räte auf, bei den Vermögensfreibeträgen die Version des Ständerats zu unterstützen. Diese will zwar ebenfalls eine Senkung des Vermögensfreibetrags, geht jedoch weniger weit als die Nationalratsvariante.
Die Einigungskonferenz findet bereits am 7. März 2019 statt.