Gemeinsam stark: Procap empfiehlt zweimal NEIN für die Abstimmungen vom 25. November 2018

Gemeinsam stark: Procap empfiehlt zweimal NEIN für die Abstimmungen vom 25. November 2018

In wenigen Tagen entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über zwei nationale Vorlagen, die Menschen mit Behinderungen direkt betreffen: die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten sowie die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative. Die Behindertenorganisation Procap empfiehlt, zweimal ein NEIN in die Urne zu legen.

Gegen die willkürliche Überwachung von Versicherten

Versicherungsmissbrauch muss bekämpft werden, darin sind sich die meisten einig. Die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten, über die Schweizer Stimmberechtige am 25. November abstimmen, geht dabei aber eindeutig zu weit. Sie verletzt rechtsstaatliche Grundprinzipien und setzt alle Menschen in der Schweiz künftig einem Überwachungsrisiko aus, denn jede Krankenkasse, Unfall- oder Sozialversicherung darf auf Basis dieses Gesetzes versicherte Personen überwachen lassen. Auch Menschen mit Behinderungen sind als Versicherte von den Verschärfungen durch dieses Gesetz direkt betroffen.

Versicherungen (und Detektive) verfolgen ein wirtschaftliches Interesse und sind nicht neutral. Mit Ausnahme der Observation mit GPS-Peilsendern können Versicherungen aber ohne unabhängige richterliche Kontrolle entscheiden, wen sie mit Bild- und Tonaufnahmen von einem Privatdetektiv überwachen lassen: Das ist rechtsstaatlich bedenklich und ein unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre.

Procap unterstützt daher das Referendum gegen die Überwachung von Versicherten und empfiehlt ein klares NEIN an der Urne.

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Menschenrechte nicht aufs Spiel setzen

«Schweizer Recht statt fremde Richter» («Selbstbestimmungsinitiative») verlangt den Vorrang von Verfassungsbestimmungen gegenüber dem Völkerrecht. Dies klingt zunächst plausibel, eine Annahme der Initiative hat aber einschneidende Folgen, denn sie zielt auf die Kündigung der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab. Die EMRK sichert unsere Menschenrechte, wie zum Beispiel die Meinungsäusserungsfreiheit, die Diskriminierungsverbote oder die Minderheitenrechte. Dank der EMRK können Grundrechtsverletzungen in der Schweiz in letzter Instanz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) angefochten werden. Dies schützt auch Menschen mit Behinderungen. 

Zwar garantiert auch die schweizerische Verfassung Grundrechte, diese können aber durch eine Volksinitiative geändert oder gar abgeschafft werden. Es ist sogar möglich, dass das Parlament ein Gesetz erlässt, das die Grundrechte verletzt. Dies, weil die Schweiz gegenüber Bundesgesetzen keine «Verfassungsgerichtbarkeit» kennt, also dass Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung überprüft werden. Die EMRK schliesst diese Lücke.

Auch wenn wir heute in der Schweiz viele Grundrechte als selbstverständlich erachten, kann dies schnell ändern. Procap empfiehlt daher ein NEIN zur Selbstbestimmungsinitiative; denn sie bringt nicht mehr Selbstbestimmung, sondern beschneidet unsere Grundrechte.

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