SGK-S bestätigt Handlungsbedarf bei fehlerhaften IV-Gutachten
Nachdem sich der Nationalrat in der Frühlingssession deutlich dafür ausgesprochen hat, dass IV-Gutachten mit gravierenden Mängeln neu beurteilt werden können, hat auch die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) ihrem Rat die Vorlage ohne Gegenstimme zur Annahme empfohlen.
Gemäss Vorstoss sollen Versicherte künftig ein Revisionsgesuch stellen können, wenn sich ihr IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle oder von Ärzt*innen stützt, mit welchen die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde.
Procap ist sehr erfreut über den Entscheid der SGK-S und wird sich im weiteren politischen Prozess dafür einsetzen, dass zweifelhafte IV-Gutachten neu beurteilt werden können.
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Betreutes Wohnen soll bessere Leistungen erhalten
Die SGK-S will das betreute Wohnen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in den eigenen vier Wänden stärken. Sie unterstützt entsprechende Verbesserungen im Ergänzungsleistungsgesetz und empfiehlt dem Ständerat, die Vorlage anzunehmen. Dieser entscheidet als Zweitrat über die Gesetzesänderung.
Wie bereits der Nationalrat will die Kommission Menschen im Rollstuhl, die in Wohngemeinschaften leben, besserstellen. Künftig soll der Rollstuhlzuschlag bis zu zweimal gewährt werden, wenn mehrere Betroffene im selben Haushalt wohnen – eine wichtige Anpassung angesichts höherer Wohnkosten für barrierefreie und grössere Wohnungen.
Zudem unterstützt die Kommission einen höheren Zuschlag von CHF 500.– für Nachtassistenzzimmer, damit Assistenzpersonen angemessene Rückzugsräume ermöglicht werden können.
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