Procap unterstützt gerechtere IV-Gutachten

Procap unterstützt gerechtere IV-Gutachten

Procap begrüsst den aktuellen Umsetzungsvorschlag der parlamentarischen Initiative Roduit (21.498) Link öffnet in neuem Fenster., der sich für mehr Fairness bei monodisziplinären medizinischen IV-Gutachten einsetzt. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat Ende Januar die Vernehmlassung Link öffnet in neuem Fenster. eröffnet. Procap hat dazu eine Stellungnahme Link öffnet in neuem Fenster. eingereicht. 

Mehr Mitbestimmung bei der Auswahl von Gutachterinnen und Gutachtern 

Medizinische Gutachten spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über eine IV-Rente. Heute werden Aufträge für monodisziplinäre Gutachten von den IV-Stellen direkt an die Gutachterinnen oder Gutachter erteilt. Das soll sich mit der parlamentarischen Initiative Roduit ändern.  

Künftig sollen Versicherte von Anfang an bei der Auswahl der Gutachterin oder des Gutachters mitentscheiden können. Konkret sollen die IV-Stelle und die versicherte Person gemäss Vorschlag der parlamentarischen Initiative gemeinsam eine sachverständige Person auswählen. Kommt keine Einigung zustande, benennen beide Seiten je eine Person, die dann ein gemeinsames Gutachten erstellen. 

Diese Stärkung der Mitbestimmung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness und Akzeptanz der IV-Verfahren. Procap unterstützt diesen Ansatz ausdrücklich.  

Einheitliche Gutachterlisten gefordert 

Procap sieht jedoch noch Nachbesserungsbedarf bei der Wahlmöglichkeit von Sachverständigen. Die heute gängige Praxis, wonach jede IV-Stelle eigene Gutachterlisten führt, muss geändert werden, da sich die Listen teils erheblich unterscheiden. Für mehr Transparenz und Gleichbehandlung fordert Procap daher in ihrer Stellungnahme eine einheitliche, nationale Liste für die Auswahl von Sachverständigen. 

Unabhängig davon, ob diese nationale Liste eingeführt wird, muss garantiert werden, dass Versicherte auch Fachpersonen ausserhalb der Listen der IV-Stellen vorschlagen dürfen, sofern die Gutachterinnen und Gutachter die fachlichen und rechtlichen Anforderungen erfüllen. Zudem ist es zentral, dass die Versicherten verständlich und frühzeitig über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten informiert werden. 

Klarere Regeln bei der Einigung zwischen den Fachpersonen 

Auch beim weiteren Vorgehen, zum Beispiel wenn die beiden Sachverständigen zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen, sieht Procap Nachbesserungsbedarf: Der Regionalärztliche Dienst (RAD) soll erst Stellung nehmen, wenn ein direkter Austausch zwischen den beiden Fachpersonen erfolgt ist. 

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 8. Mai 2025. Die Stellungnahme von Procap basiert auf einer Musterstellungnahme, die gemeinsam mit Inlcusion Handicap erarbeitet wurde und interessierten Organisationen zur Verfügung steht. 

Zur Stellungnahme von Procap Schweiz Link öffnet in neuem Fenster.

 


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