Rat bewilligt Überwachung von Versicherten

Rat bewilligt Überwachung von Versicherten

Am 12. März hat der Nationalrat mit 140 zu 52 Stimmen die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten abgesegnet und zwar gegen den Willen der Ratslinken. Gemäss dieser neuen Vorlage können Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch unter anderem auch in privaten Räumen wie Balkon oder Garten observiert werden. Procap verurteilt diese Verschärfung, weil damit unverhältnissmässig stark in die Privatsphäre der überwachten Personen eingegriffen wird.

Personen, die Sozialversicherungsleistungen beziehen, haben häufig harte Schicksalsschläge zu verkraften. Finanziell kommen sie nur mühselig über die Runden; insbesondere IV-Bezügerinnen und -Bezüger finden nur knapp ein Auskommen. Zu allem Überfluss stehen sie unter dem Generalverdacht, die Leistungen unrechtmässig zu beziehen. Doch statt dem Generalverdacht entgegenzuwirken und seiner rechtsstaatlichen Verantwortung nachzukommen, will der Nationalrat Behördenwillkür erlauben, die eines Rechtsstaates nicht würdig ist.

  1. Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter sollen Bild- und Tonüberwachungen anordnen dürfen. Sie verfolgen u.U. rein wirtschaftliche Interessen der Versicherung. Nur für den Einsatz von GPS-Trackern soll eine richterliche Genehmigung nötig sein.
  2. Laut dem Gesetzesvorschlag soll es möglich sein, rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger bis zu einem Jahr lang zu überwachen und sie in ihrer Privatsphäre zu verletzen. Die von beiden Räten beschlossene lange Dauer von Observationen ist unverhältnismässig.
  3. Observationen werden von Privatdetektiven, teilweise aus dem Dunstkreis privater Sicherheitsfirmen, getätigt. Deren Methoden und Vorgehensweisen werden nicht beaufsichtigt. Sowohl die Detektivin als auch die Versicherung haben kein Interesse an einer vorurteilslosen und objektiven Überwachung – sondern rein wirtschaftliche.

Procap befürwortet, dass mutmassliche Versicherungsbetrügerinnen und -betrüger überwacht werden können. Dabei muss jedoch die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleiben. Observationen sollen von einem Richter angeordnet werden müssen, und auf den Einsatz von GPS-Trackern ist zu verzichten. Procap hofft, der Ständerat korrigiert im nächsten Schritt die unverhältnissmässigen Eingriffe und berücksichtigt dabei den Persönlichkeitsschutz.

Lesen Sie dazu die Medienmitteilung unserer Dachorganisation Inclusion Handicap. Link öffnet in neuem Fenster.

Hier finden Sie die Debatte im Nationalrat vom 12. März 2018 Link öffnet in neuem Fenster.


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