Richter muss Überwachung genehmigen

Richter muss Überwachung genehmigen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) will die Überwachung von IV-Rentner/-innen auch im privaten Raum zulassen. Doch im Unterschied zum Ständerat will die SGK-N, dass dafür eine richterliche Genehmigung vorliegen muss. Die Kommission diskutierte zudem über die Reform zu den Ergänzungsleistungen.

Am Freitag diskutierte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) über die Überwachung von IV-Rentner/-innen. Auch sie will bei einem Missbrauchsverdacht, Privatdedektiven erlauben, Personen in ihrem privaten Raum, wie z.B. ihrem Balkon zu überwachen und GPS-Tracker einzusetzen. Beides ist ein grosser Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Menschen. Deshalb muss gemäss Kommission des Nationalrats jede Observationsmassnahme (Bild- und Tonaufzeichnungen, Einsatz von GPS-Trackern) von einer Richterin oder einem Richter des kantonalen Versicherungsgerichts genehmigt werden. Dies ist begrüssenswert.

Die Kommission führte die Beratung über die Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform) weiter. Sie beschloss, nochmals zu diskutieren, wie der Vermögensverzehr gehandhabt werden soll, bis jemand Anspruch auf EL erhält. Die Beratung dazu wird sie an ihrer nächsten Sitzung im Februar 2018 fortführen.

Hier finden Sie die Medienmitteilung unserer Dachorganisation Inclusion Handicap sowie der Kommission:

Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap Link öffnet in neuem Fenster.
Zur Medienmitteilung der SGK-NR Link öffnet in neuem Fenster.

 


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