Am 30. Januar 2025 hat die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) die Vernehmlassung zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative (21.498) von Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit eröffnet. Procap unterstützt die Anliegen der parlamentarischen Initiative sehr.
Medizinische Gutachten sind ein wichtiger Bestandteil bei der Entscheidung, ob eine Person eine IV-Rente erhält und sie sich Ihre Existenz dadurch sichern kann. Leider sind medizinische Gutachten häufig umstritten und viele Betroffene fühlen sich nicht fair behandelt.
Heute werden Aufträge für monodisziplinäre Gutachten von den IV-Stellen direkt an die Gutachter*innen erteilt. Dies möchte die parlamentarische Initiative Roduit (21.498 Link öffnet in neuem Fenster.) ändern. Sie möchte nämlich die Stellung der Versicherten stärken, indem die Vergabe von Gutachten per Einigungsverfahren gemacht wird. Beim Einigungsverfahren haben sich die IV-Stelle und die versicherte Person auf eine*n Gutachter*in zu einigen. Kommt keine Einigung zustande, so benennen IV-Stelle und versicherte Person je eine*n Sachverständige*n. Diese erstellen das Gutachten gemeinsam.
Aktuell wird ein Einigungsversuch erst durchgeführt, wenn die versicherte Person selber aktiv wird und die*den Sachverständige*n ablehnt. Der vom Bund 2019 in Auftrag gegebene Bericht «Evaluation der medizinischen Begutachtung in der Invalidenversicherung» hatte ergeben, dass das Einigungsverfahren sowie die Rechte der versicherten Person gestärkt werden sollen.
Die SGK-N hat am 17. Januar 2025 einen entsprechenden Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) angenommen und am 30. Januar 2025 die Vernehmlassung zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative eröffnet.
Der Vorentwurf beinhaltet folgendes: Die versicherte Person soll von Anfang an in die Bezeichnung der sachverständigen Person, die das monodisziplinäre Gutachten der IV erstellen soll, einbezogen werden. Es soll also ein echter Einigungsversuch durchgeführt werden. Zwar führen in der Praxis bereits einige IV-Stellen einen Einigungsversuch durch, dies erfolgt aber noch nicht flächendeckend.
Weiter sieht der Vorentwurf vor, dass die versicherte Person und die IV-Stelle jeweils eine*n Sachverständige*n für ein gemeinsames Gutachten bezeichnen können, falls im Rahmen des Einigungsversuchs keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. In diesem gemeinsamen Gutachten müssen die Sachverständigen das Ergebnis ihrer Konsensbeurteilung festhalten. In denjenigen Fällen, in denen die Sachverständigen zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen oder ihre Einschätzungen auseinandergehen, sieht der Vorentwurf vor, dass beide ihre jeweiligen Stellungnahmen transparent darlegen. Anschliessend soll der Regionalärztliche Dienst der IV-Stelle zu den strittigen Punkten Stellung nehmen und seine Schlussfolgerungen darlegen.
Procap begrüsst den Umsetzungsvorschlag für das Einigungsverfahren. Procap prüft den Vorentwurf im Detail und wird daraufhin eine Musterstellungnahme verfassen und interessierten Verbänden zur Verfügung stellen. Die Frist zur Einreichung der Vernehmlassungsantworten dauert bis 8. Mai 2025. Wir werden weiter informieren.
Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap Link öffnet in neuem Fenster.
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