Der Nationalrat will, dass IV-Gutachten mit gravierenden Mängeln neu beurteilt werden können. Mit 128 zu 63 Stimmen hat die grosse Kammer die Motion der SGK-N gestern deutlich angenommen.
Gemäss Vorstoss sollen Versicherte künftig ein Revisionsgesuch stellen können, wenn sich ihr IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle oder von Ärzt*innen stützt, mit welchen die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde. Dies betrifft besonders Fälle, in denen die Gutachterstelle PMEDA AG involviert war.
Nach Eingang eines solchen Revisionsgesuchs sollen die IV-Stellen die Arbeitsfähigkeit prüfen, den Beginn einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit festlegen, berufliche Massnahmen gewähren und allfällige Rentenleistungen rückwirkend zusprechen.
Procap ist sehr erfreut über den Entscheid des Nationalrats und wird sich im weiteren politischen Prozess – der Ball liegt nun beim Ständerat – dafür einsetzen, dass zweifelhafte IV-Gutachten neu beurteilt werden können.
Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap Link öffnet in neuem Fenster.